Pecunia non olet…

Hier stinkt`s!…behauptet, wer den Erwerb von Geld aus „unsauberen“ Einnahmequellen rechtfertigen will. Die moralische Komponente, nach der Geld im metaphorischen Sinn eben doch heftig „stinken“ kann, wird dabei ausgeblendet.

Weniger eindimensional, also nicht nur in monetärer Hinsicht, sondern wenigstens auch unter moralischen Gesichtspunkten, sollten z.B. EU-Beitrittskandidaten betrachtet werden. Einen moralischen Aspekt, den kein Aspirant missachten sollte, ist die Beachtung des Grundsatzes, dass Recht den Menschen und nicht umgekehrt, Menschen dem Recht dienen. Auch Blasphemiegesetze sollten in aufgeklärten Gesellschaften endlich als entbehrlich begriffen werden, sollte man meinen, denn Vorstellungsobjekte von Menschen bedürfen keines Respektes.

Unter diesen Kriterien sieht es böse aus für unseren „privilegierten Partner“, die Türkei. Die bislang als laizistisch eingestufte Republik hat heute nach deren Recht den Starpianisten Fazil Say wegen angeblicher Blasphemie zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das türkische Gericht gab den drei Klägern – Ali Emre Bukağılı, Orkun Şimşek and Turan Gümüş – recht und sah es als erwiesen an, dass der 43-Jährige die „religiösen Werte eines Teils der Bevölkerung“ herabgesetzt habe. Say hatte mit Blick auf die Koran-Beschreibung des Paradieses als Ort, an dem Bäche von Wein fließen, die Frage gestellt: „Ist das Paradies denn eine Kneipe für euch? Ihr sagt, auf jeden Gläubigen warten zwei Jungfrauen – ist das Paradies denn ein Bordell?“ oder bezüglich eines Muezzins, der das Abendgebet in 22 Sekunden ausgerufen hatte, per Twitter nachgefragt: „Was hast es du so eilig? Eine Geliebte? Ein Raki auf dem Tisch?“

Nicht nur, dass Say lediglich Fragen gestellt hatte, die so wie befürchtet oder aber auch anders beantwortet werden können, und es sich deshalb gar nicht um eine Meinung, also rechtlich um ein Werturteil, gehandelt haben kann, wurde von dem Gericht nicht erkannt, nein, es ging sogar soweit, die fälschlich als „Meinung“ eingestuften Fragen, auch noch der Religion (Du sollst nicht twittern!) unterzuordnen.

Religioese GefuehleDies ist eigentlich nicht neu in der seit zehn Jahren von einer konservativ-religiösen Partei regierten Türkei, denn Meinungsfreiheit wurde im Zuge zunehmender Islamisierung unter Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogans stark eingeschränkt und Religionsfreiheit gilt nur offiziell. Bei anderen Verfahren sprach der Premier schon mal unverblümt davon, man habe dem Gericht die notwendigen Anweisungen gegeben. Aber ob dieses türkische Gschmäckle außer Betracht bleiben sollte, wenn`s um Geld geht, oder derart „kulturelle Heterogenität“ wirkliche Bereicherung darstellt, ich wage es zu bezweifeln.

lg LL

PS.: „Der Koran und die auf ihm fußende muselmanische Gesetzgebung reduzieren Geographie und Ethnographie der verschiedenen Völker auf die einfache und bequeme Zweiteilung in Gläubige und Ungläubige. Der Ungläubige ist „harby“, d.h. der Feind…“ ( Marx-Engels-Werke, Band 10, S. 170)

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Eine Antwort zu Pecunia non olet…

  1. fidelche schreibt:

    Einfache Fragen zu stellen ist für bestimmte Menschen/Gruppierungen/Regierungen zu viel. Je nach Möglichkeiten rasten sie aus.

    PS: Gutes Marx-Zitat

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